

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Geschäftsleitern und anderen Organmitgliedern in Haftungsfällen. Er verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrung bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Haftungsansprüche wegen masseschmälernder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sowie sonstiger Organhaftungsansprüche im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Insolvenzen.
Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit von Herrn Dr. v. Buttlar die Beratung und Vertretung in insolvenzanfechtungsrechtlichen Angelegenheiten sowie von Gläubigern in größeren Insolvenzverfahren. Zudem vertritt er Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Post-M&A-Streitigkeiten und wirtschaftsrechtlichen Haftungsprozessen.
2025